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Postenbesetzungen: “Der Staat gehört nicht den Parteien”

May 27, 2019
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Das muss man Heinz-Christian Strache und Norbert Hofer lassen. Beim Umfärben der staatsnahen Unternehmen setzte sich die FPÖ gegenüber Sebastian Kurz und der ÖVP erfolgreich durch. Noch nie saßen so viele blaue Proponenten an den Schalthebeln von Österreichs Staatswirtschaft.

Von der Nationalbank über ÖBB, Asfinag, Austro Control, Casinos und Verbund bis zur neuen Staatsholding ÖBAG – die Blauen brachten ihr Personal gut in Position. Obwohl sich die ÖVP als die Wirtschaftspartei definiert.

Bemerkenswerte Intensität

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„Regierungsparteien haben immer ihre Leute in die Unternehmen gesetzt. Aber die Intensität, in der das jetzt passierte, ist doch bemerkenswert“, sagt selbst die sonst sehr zurückhaltende Unternehmensrechtlerin Susanne Kalss (WU Wien).

Die FPÖ wird höchstwahrscheinlich nicht mehr so schnell in einer Regierung sein. Unabhängig davon, was mit Kurz heute, Montag, passiert. Was aber tun mit all den blauen Vertrauensleuten, die in die Unternehmen gehievt wurden? Nach der Nationalratswahl im September wieder neu umfärben? So wie es in Österreich Tradition ist.

Sofortiger Rausschmiss?

„Eine neue Regierung sollte sich sehr zurückhalten. Ein sofortiger Rausschmiss wäre falsch. Wie es genauso falsch war, dass so viele Leute über Nacht ausgewechselt worden sind“ , warnt em. Univ.-Prof. Peter Doralt, der Doyen der Gesellschaftsrechtler.

Beispiel ÖBB: Einen Tag, nachdem Hofer als Verkehrsminister angelobt worden war, kündigte er die Ablöse der ehemaligen Siemens-Topmanagerin und SPÖ-Politikerin Brigitte Ederer als Aufsichtsratspräsidentin der ÖBB an. Nicht einmal zwei Monate später wechselte Hofer bis auf eine Ausnahme alle Kapitalvertreter im Holding-Aufsichtsrat der Staatsbahn aus.

„Die Vorstellung, dass man nach jeder Wahl Leute feuern kann, weil der Staat im Eigentum der Parteien steht, ist grundfalsch“, meint Doralt. Es stimme nicht, „dass ein Wechsel der Regierung mit einem Aktionärswechsel gleichzusetzen ist. Das ist nicht vergleichbar, Parteien und Regierungen sind keine Aktionäre“. Und er betont im Gespräch mit dem KURIER nochmals nachdrücklich: „Der Staat gehört nicht den Parteien.“

Gefährlichkeit vergeht

Der für seine unabhängige Haltung bekannte Experte hat eine interessante Theorie. „Wenn sich politisch etwas verändert, verlieren diese Amtsträger ihre Gefährlichkeit.“

In Anlehnung an Straches Aussagen über Bauaufträge erklärt das Doralt so: Ein einflussreicher Manager eines Staatsunternehmens, das Aufträge zu vergeben hat, sei nur solange gefährlich, solange Strache und der zuständige Minister hinter ihm standen. „Sind die beiden weg, ist der Manager nicht mehr so gefährlich.“ Er werde vielmehr versuchen, seinen neuen Herren zu beweisen, „wie gut er ist“.

Jede Partei hat auch gute Leute

Theoretisch hat Doralt recht, kontert Georg Turnheim, Chef des Personalberaters HILL-AMC. „De jure sind Staatsunternehmen nicht im Besitz der Parteien. De facto allerdings schon. Die politischen Mandatare repräsentieren den Eigentümer, die Republik, und handeln auch so.“ Auch Turnheim warnt davor, „mit dem Rasenmäher drüber zu gehen. Das wäre ein Blödsinn, jede Partei hat auch gute Leute“. Doch wer fachlich nicht qualifiziert ist, gehöre im Interesse der Performance des Unternehmens weg.

Im Direktorium der Nationalbank ist die Situation überhaupt absurd. Die FPÖ ist aus der Regierung draußen, doch ihre Vertreter kommen erst. Der neue blaue Gouverneur Robert Holzmann im September, FPÖ-Politiker und Burschenschafter Eduard Schock im Juli.

Die beiden auszuladen, ist nicht nur theoretisch kaum möglich, sondern wäre dem Ruf Österreichs bei der Europäischen Zentralbank mehr als abträglich. Schon der SMS-Irrläufer von Strache über den Besetzungsdeal wurde in den Kreisen der Währungshüter äußerst kritisch gesehen. Wenn sich eine neue Regierung von Holzmann und Schock distanziert, würde das Dilemma noch größer. Denn dann wäre ganz offensichtlich, dass parteipolitisch besetzt wurde. Was ja auch der Fall war, aber offiziell nie zugegeben wird. Soviel zur Unabhängigkeit der Notenbank.

Aufsichtsräte von hundertprozentigen Staatsfirmen rauszuwerfen, kostet nichts. Die notwendige Hauptversammlung kann auf Weisung des Ministers ein Beamter abhalten.

Hohe Kosten bei Börsenotierten

Teurer wird’s bei den teilstaatlichen Unternehmen, die an der Börse notieren. Zu einer außerordentlichen Hauptversammlung sind alle Aktionäre einzuladen. Die vorzeitige Abberufung von Vorständen, die sich nichts zuschulden kommen ließen, ist für die Steuerzahler teuer. Dem Geschassten ist die restliche Vertragslaufzeit auszuzahlen.

Kostengünstiger und eleganter ist es, einen unliebsamen Vorstand kaltzustellen. „Der Aufsichtsrat kann die Geschäftsordnung ändern und nimmt dem Betroffenen wichtige und heikle Kompetenzen“, weiß Turnheim.

Fehler könnten durchaus noch korrigiert werden, meint Expertin Kalss. Dass die Staatsholding ÖBAG von einem Alleinvorstand geleitet wird, hält Kalss für problematisch: „Die Größe der Beteiligungsunternehmen und die Komplexität der Aufgaben würden einen zweiten Vorstand vertragen.“ Zum ÖBAG-Vorstand wurde kürzlich Thomas Schmid, ÖVP-Generalsekretär im Finanzministerium, bestellt. Vermutlich wurde kein zweiter Vorstand nominiert, um die FPÖ aus dem Management der Staatsholding draußen zu halten. Im Aufsichtsrat sind die Blauen ohnehin vertreten.

Die Reform der Finanzmarktaufsicht ist derzeit kein Thema, könnte aber je nach Konstellation einer neuen Regierung wieder aktuell werden. Türkis-Blau wollten, wie berichtet, den Zweiervorstand halbieren, um den SPÖ-nahen Helmut Ettl loszuwerden. „Diese Behörde verträgt ebenfalls zwei Vorstandsdirektoren“, warnt Kalss davor, „den selben Fehler zu machen wie bei der ÖBAG“.

Kurier

Tags: blauen Managernder FinanzmarktaufsichtÖsterreichs StaatswirtschaftSusanne Kalss Unternehmensrechtlerin

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